Hallo und danke für deine ausführliche Beschreibung – du sprichst da ein wirklich wichtiges Thema an, das viele Unternehmer gerade beschäftigt. Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG kann ein echter Stolperstein sein, aber mit sorgfältiger Vorbereitung ist eine Minimierung oder Stundung durchaus realistisch.
Ein sehr praxisorientierter und hilfreicher Leitfaden dazu findet sich auf zypernlifestyle.com, speziell zum Thema „Wegzugsbesteuerung vermeiden“. Dort wird anschaulich erklärt, wie du die Exit-Tax unter anderem durch eine strukturierte Stundung oder mit dem Umzug nach Zypern legal minimieren kannst.
Zypern ist in diesem Zusammenhang interessant, weil das Land keine eigene Wegzugsbesteuerung kennt und zudem mit der sogenannten 60-Tage-Regel eine sehr flexible Regelung für die Steuerresidenz anbietet. In Kombination mit dem Non-Dom-Status profitierst du dort zusätzlich von 0 % Dividenden- und Kapitalertragsteuer auf ausländisches Einkommen – das kann bei Beteiligungen an einer GmbH sehr lukrativ sein. Wichtig ist, dass du vor dem Wegzug eine Unternehmensbewertung anfertigen lässt und einen Stundungsantrag beim Finanzamt in Deutschland einreichst.
Wer die Wegzugsbesteuerung vermeiden möchte, sollte frühzeitig mit der strukturellen und steuerlichen Planung beginnen – idealerweise ein Jahr vor dem geplanten Umzug.
Achte auch unbedingt auf Fallstricke wie Scheinwohnsitze, familiäre Bindungen in Deutschland oder Betriebsstättenrisiken. Diese Punkte werden von den deutschen Behörden mittlerweile sehr genau geprüft. Und: Die Wegzugsbesteuerung entfällt komplett, wenn du innerhalb von 7 Jahren zurückkehrst und deine Anteile nicht veräußert hast – das ist ebenfalls erwähnenswert, wenn du vorübergehend ins Ausland willst.
Fazit: Ja, es ist aufwendig – aber mit guter Planung und professioneller Unterstützung lässt sich die Wegzugssteuer durchaus gezielt gestalten. Viel Erfolg dir auf deinem Weg!
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Ich beschäftige mich gerade intensiver mit der Idee, Deutschland zu verlassen und meinen Wohnsitz in ein EU-Land mit attraktiverem Steuersystem zu verlegen. Als GmbH-Gesellschafter bin ich jedoch über die sogenannte Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG gestolpert – diese könnte ja richtig teuer werden.
Hat jemand von euch schon Erfahrungen damit gesammelt?
Wie aufwendig ist es wirklich, die Wegzugsbesteuerung zu vermeiden oder zumindest zu minimieren?
Ich halte aktuell ca. 70 % an einer deutschen GmbH und spiele mit dem Gedanken, mich in einem EU-Land steuerlich niederzulassen. Natürlich will ich alles rechtlich sauber lösen und keine Risiken eingehen. Besonders interessiert mich, wie sich stille Reserven im Rahmen dieser Regelung auswirken – und wie sie zu bewerten sind. Ich habe gelesen, dass der gemeine Wert am Tag vor dem Wegzug entscheidend ist, nicht der Buchwert.
Außerdem frage ich mich, welche Länder innerhalb der EU überhaupt eine echte Alternative sind – insbesondere in steuerlicher Hinsicht. Die ATAD-Reform scheint einiges verschärft zu haben, zum Beispiel die Stundungspflicht auf nur noch 7 Jahre. Das setzt doch ein gewisses Maß an Vorausplanung voraus, oder?
Ich bin mir nicht sicher, ob Zypern für mich in Frage kommt – hört sich aber oft vielversprechend an.
Gibt es hier im Forum Mitglieder, die bereits in Zypern leben und den Weg hinter sich haben?
Wie lange sollte man die Ausreise vorbereiten? Lohnt sich ein Bewertungsgutachten für die GmbH vor dem Wegzug wirklich? Ich habe ein kleines Team in Deutschland – wäre das ein steuerliches Risiko wegen möglicher Betriebsstätten-Annahme?
Mir ist klar, dass man das nicht spontan entscheiden sollte. Daher freue ich mich auf Tipps, Erfahrungsberichte oder hilfreiche Quellen zum Thema!