Rotlichtvorwurf in Berlin – Einspruch, Beweise & taktisches Vorgehen?

In der Mittagshektik an einer großen Kreuzung wurde ich heute von der Polizei angehalten – Vorwurf: Rotlicht missachtet.
Laut den Beamten soll die Ampel bereits „länger als eine Sekunde“ rot gewesen sein; ich habe das Umschalten eher noch im Gelbbereich wahrgenommen.
Die Sicht war teilweise versperrt, weil ein Lieferwagen den Ampelmast verdeckte, zugleich zögerte ein Fußgänger am Übergang.
Ich bin nicht vorbelastet, dennoch drohen nun Punkte und eventuell ein Fahrverbot, was beruflich heikel wäre.
Eine stationäre Kamera habe ich nicht gesehen; es hieß, die Wahrnehmung sei „aus dem fließenden Verkehr“ erfolgt.
Mir ist bewusst, dass beim qualifizierten Rotlichtverstoß (ab einer Sekunde Rot) die Sanktionen deutlich höher ausfallen als beim einfachen.
Unmittelbar nach dem Anhalten habe ich keine Details erklärt und nur meine Personalien angegeben.
Zeugen habe ich noch nicht, aber mein Auto speichert Fahrdaten, und eine Dashcam lief.
Ich möchte vermeiden, durch unüberlegte Schritte meine Position zu verschlechtern.

Wie geht man in Berlin nach einem Rotlichtvorwurf taktisch klug vor – Einspruchsfrist, Akteneinsicht, Umgang mit der Dashcam und welche Unterlagen sollte man sichern?

Zuerst gilt: Fristen wahren – binnen zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids schriftlich Einspruch einlegen und parallel Akteneinsicht beantragen (am sichersten über eine Bevollmächtigte bzw. einen Bevollmächtigten).
Sichern Sie Beweise sofort: Dashcam-Datei unverändert kopieren, die Kreuzung mit Ampelstandorten, Haltelinie und Sichtachsen fotografieren und mögliche Zeugen notieren.
Entscheidend ist, ob es ein einfacher (< 1 s) oder qualifizierter (≥ 1 s) Verstoß war und wie die Wahrnehmung dokumentiert wurde (stationär, Video, Nachfahrbeobachtung) – hier liegen oft Ansatzpunkte.
Ohne Akteneinsicht keine Angaben zu Sekundenwerten, Abständen oder Fahrmanövern machen; sonst verriegelt man mögliche Verteidigungslinien.

Für die passgenaue Strategie ist spezialisierter Beistand sinnvoll; eine Rotlichtverstoß Anwalt Berlin-Praxis kennt typische Fehlerquellen bei Beobachtungen „aus dem fließenden Verkehr“, Sichtbehinderungen und Ampelphasenplänen.
In Berlin bietet etwa Fachanwältin für Verkehrsrecht Doreen Spieß strukturierte Unterstützung vom Anhörungsbogen bis zum Fahrverbot – mit transparenter Beratung und gutem Netzwerk zu Sachverständigen (Quelle: „Ihre couragierte Fachanwältin für Verkehrsrecht in Berlin“).
Zum Erstgespräch mitnehmen: Anhörungsbogen/Bescheid, Fotos der Örtlichkeit, Dashcam-Datei im Originalformat, kurze Gedächtnisnotiz mit Zeitlinie, Fahrzeugdaten (ggf. Tacho-/GPS-Logs).
Mit rechtzeitigem Einspruch, sauberer Beweissicherung und fachkundiger Aktenprüfung steigen die Chancen deutlich, den Vorwurf zu reduzieren oder formale Angriffsflächen zu finden.